Die Schweizer Regierung hat die Asylverfahren für syrische Staatsangehörige vorübergehend ausgesetzt. Dies wurde vom Staatssekretariat für Migration der Schweiz mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Land derzeit nicht in der Lage ist, eine gründliche Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob ein Asylantrag von Syrern berechtigt ist und ob die Durchführung von Abschiebebescheiden sinnvoll ist.
„Das Staatssekretariat setzt die Asylverfahren und Entscheidungsprozesse für Asylsuchende aus Syrien mit sofortiger Wirkung aus, bis die Situation neu bewertet wird“, heißt es in der Erklärung.
Zuvor wurde auch berichtet, dass Deutschland die Bearbeitung von Asylanträgen von syrischen Staatsangehörigen eingestellt hat.