Der Bundeskanzler stellt heute, am 11. Dezember 2024, einen Antrag auf ein Vertrauensvotum im Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich eingereicht werden. Da keine Sitzung des Bundestages am Mittwoch geplant ist, wird Kanzler Scholz vermutlich einen schriftlichen Antrag stellen und ihn an den Bundestagspräsidenten, Bärbel Bas, übermitteln. Das Statement wird dann auch in gedruckter Form im Bundestag veröffentlicht.

Vertrauensvotum Abstimmung: Gemäß Absatz 2 von Artikel 68 des Grundgesetzes kann die Abstimmung über den Antrag frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags stattfinden. Wenn der Antrag wie geplant heute eingereicht wird, ist die Diskussion und Abstimmung im Bundestag für Montag, den 16. Dezember 2024, um 13:00 Uhr angesetzt. Falls Kanzler Scholz bei dieser Abstimmung am 16. Dezember nicht die absolute Mehrheit von 367 Stimmen erhält, verliert er das Vertrauensvotum.

Nach dem Verlust des Vertrauensvotums kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Sollte Scholz jedoch das Vertrauensvotum gewinnen, bleibt der Weg zu Neuwahlen versperrt. Der Kanzler könnte dann erneut das Vertrauensvotum anfordern.

Von admin

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