Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Wohnungssuchenden nach dem AGG
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Immobilienmakler in Deutschland für ethnische Diskriminierung bei der Wohnungssuche rechtlich verantwortlich gemacht werden können. Betroffene haben demnach Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts haften Makler auch dann, wenn sie diskriminierende Auswahlentscheidungen aktiv umsetzen oder dulden. Dazu zählen etwa das systematische Ablehnen von Mietinteressenten aufgrund ihrer Herkunft oder das Weitergeben entsprechender Vorgaben von Vermietern. Solches Verhalten verstoße eindeutig gegen das AGG und sei nicht durch wirtschaftliche Interessen zu rechtfertigen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden erheblich. Künftig können Betroffene bei nachgewiesener Diskriminierung nicht nur auf Unterlassung klagen, sondern auch finanzielle Kompensation verlangen. Experten gehen davon aus, dass die Entscheidung zu einer Verschärfung der Sorgfaltspflichten für Makler führen und die Praxis auf dem angespannten Wohnungsmarkt nachhaltig beeinflussen wird.