Haftet die Bank für aufgebrochene Schließfächer?

Nach dem Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen prüfen Gerichte, ob Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben.

Nach einem groß angelegten Einbruch in Schließfächer einer Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen haben betroffene Kunden erste Klagen eingereicht. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob und in welchem Umfang eine Bank für aufgebrochene Schließfächer haftet.

Grundsätzlich sind Kreditinstitute vertraglich verpflichtet, eine sogenannte „schließfachtypische Sicherheit“ zu gewährleisten. Das bedeutet, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um die Inhalte der gemieteten Tresorfächer vor Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Maßgeblich ist dabei der anerkannte Stand der Technik sowie die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Sicherheitsstandards.

Kommt eine Bank dieser Pflicht nicht ausreichend nach, kann sie unter Umständen schadensersatzpflichtig werden. Entscheidend ist, ob Sicherheitsvorkehrungen wie Zutrittskontrollen, Alarmanlagen, Videoüberwachung oder Tresorraum-Schutzsysteme dem aktuellen Sicherheitsniveau entsprachen. Auch die Frage, ob bekannte Risiken ignoriert oder Sicherheitslücken verspätet behoben wurden, spielt vor Gericht eine zentrale Rolle.

Die Leitung der Sparkasse betont hingegen, dass die Sicherheitssysteme vor dem Einbruch modernisiert worden seien und den geltenden Anforderungen entsprochen hätten. Ob diese Maßnahmen tatsächlich ausreichend waren, wird nun juristisch geprüft.

Für Kunden ist die Situation komplex: Häufig ist der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch durch die Bank versichert oder nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme. Wer besonders wertvolle Gegenstände aufbewahrt, muss in vielen Fällen eine zusätzliche Versicherung abschließen. Im Streitfall müssen Geschädigte zudem nachweisen, welche Werte sich tatsächlich im Schließfach befanden – was ohne Inventarliste oder Belege schwierig sein kann.

Die aktuellen Verfahren könnten richtungsweisend für künftige Haftungsfragen bei Schließfach-Einbrüchen in Deutschland sein und klären, welche Sicherheitsstandards Banken künftig zwingend einhalten müssen.

Von admin

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