Ab Januar 2025 werden die Leistungen für Asylbewerber gekürzt. Grund dafür ist die sinkende Inflation. Die monatliche Unterstützung kann um bis zu 19 Euro pro Monat reduziert werden.
Zu Beginn des Jahres wird der monatliche Bedarf um 13–19 Euro pro Monat gesenkt, abhängig von Alter, Lebensumständen und Familienstand. Die neuen Sätze gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundesministerium für Soziales im „Handelsblatt“ veröffentlicht.
- Alleinstehende Personen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, erhalten künftig 441 Euro monatlich – zuvor lag der Satz bei 460 Euro.
- Für Paare in gemeinsamen Wohnungen oder Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften wird die monatliche Summe von 413 auf 397 Euro reduziert.
- Die Sätze sind niedriger für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben.
Für junge Asylsuchende im Alter von 14 bis 17 Jahren wird der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro gekürzt, für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro monatlich.
Künftig können Asylbewerber bestimmte staatliche Leistungen über eine Zahlungskarte statt Bargeld beziehen. Experten zufolge trägt dies jedoch kaum zur Lösung der Asylkrise bei.