Der Rat der Europäischen Union hat den Vorschlag der Europäischen Kommission zum kompletten Importstopp von russischem Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas (LNG), offiziell gebilligt. Wie der Rat am Montag, dem 20. Oktober, mitteilte, sollen die Einfuhren ab dem 1. Januar 2028 vollständig eingestellt werden.
Übergangsfristen bis 2028
Laut der Erklärung wird der Importstopp ab dem 1. Januar 2026 wirksam, wobei ein Übergangszeitraum für bestehende Verträge vorgesehen ist.
- Kurzfristige Verträge, die bis zum 17. Juni 2025 abgeschlossen werden, dürfen noch bis 17. Juni 2026 fortgeführt werden.
- Langfristige Verträge können auslaufen, spätestens jedoch bis 1. Januar 2028.
Änderungen bestehender Verträge sind nur zu operativen Zwecken erlaubt und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Liefermengen führen.
Ausnahmen für Binnenstaaten
Für EU-Mitgliedstaaten ohne Meereszugang, insbesondere Ungarn und die Slowakei, gelten begrenzte Ausnahmeregelungen. Diese sollen sicherstellen, dass sie trotz der Umstellung auf neue Versorgungsrouten weiterhin Zugang zu Energie erhalten.
Nächster Schritt: Europäisches Parlament
Das Verbot tritt endgültig in Kraft, sobald es auch vom Europäischen Parlament bestätigt wird. Ziel ist es, die Abhängigkeit Europas von russischen Energieträgern vollständig zu beenden und die Energiesouveränität der EU zu stärken.