Die Entscheidung, Medikamente einzunehmen oder sich behandeln zu lassen, liegt grundsätzlich in der Freiheit jedes Einzelnen, unabhängig davon, ob er dies möchte oder nicht. Doch für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz kann es schwierig sein, eine freie Entscheidung über medizinische Behandlungen zu treffen.
Wenn die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, Patienten sich gegen eine Behandlung wehren und ohne diese ein ernsthafter Schaden droht, kann ein Arzt eine Zwangsmedikation verabreichen. Diese Maßnahme muss jedoch immer von einem Betreuungsgericht genehmigt werden.
Es gilt außerdem: Eine Zwangsbehandlung darf nur in einer Klinik erfolgen, in der Patienten bestmöglich versorgt werden, jedoch nicht in einer Pflegeeinrichtung wie einem Altersheim.