Jeder, der jemals einen Vertrag mit Mobilfunkanbietern wie Vodafone, Telekom oder anderen gekündigt hat, weiß, dass dies mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Häufig versuchen Unternehmen, ihre Kunden nach der Kündigung erneut zu kontaktieren, um sie zurückzugewinnen. Dies kann nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch Nerven kosten. Der Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde gefällt, nachdem ein Kunde eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht hatte. Nachdem ihr Vertrag gekündigt wurde, erhielt die Frau eine Anfrage für einen Rückruf, um angeblich offene Fragen zu klären. Da sie jedoch keinerlei Kontakt zu Werbezwecken wünschte, wandte sie sich an Verbraucherschutzorganisationen, die den Anbieter warnten und schließlich Gerechtigkeit vor Gericht erstritten.

Von admin

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