Im Bundestag wurde eine Untersuchung eingeleitet, nachdem der amerikanische Milliardär Elon Musk seine Unterstützung für die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) vor den anstehenden Parlamentswahlen in Deutschland geäußert hat. Dies berichtete Die Welt am Donnerstag, den 9. Januar.
Möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz
Behörden prüfen, ob die Äußerungen von Musk gegen das deutsche Parteiengesetz verstoßen.
„Die Umstände dieses Falls werden derzeit untersucht“, erklärte ein Sprecher des Bundestages.
Musk soll die AfD öffentlich auf seiner Social-Media-Plattform X beworben haben. Organisationen wie LobbyControl, die sich für Transparenz und demokratische Kontrolle einsetzen, äußerten ernsthafte Bedenken und wiesen darauf hin, dass Musks Verhalten als illegale Parteispende gewertet werden könnte.
Rechtliche Hintergründe
Nach der Reform des deutschen Parteiengesetzes im Jahr 2024 gelten folgende Regeln:
- Drittparteien-Werbung zugunsten einer Partei wird als Parteispende betrachtet.
- Parteien dürfen keine Spenden von außerhalb der EU annehmen.
Da Musk und seine Plattform X in den USA registriert sind, könnten seine Aktionen einen Verstoß darstellen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundestages.
Historische Parallele
Bereits 2020 hatte das Berliner Verwaltungsgericht eine Werbekampagne zugunsten des AfD-Politikers Jörg Meuthen, organisiert von der Schweizer Firma Goal AG, als illegale Parteispende eingestuft. Die Verwaltung des Bundestages verhängte damals eine Geldstrafe.