In Belgien ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Sexarbeitern das Recht einräumt, offizielle Arbeitsverträge abzuschließen und Sozialleistungen zu erhalten. Dies berichten The Guardian und Associated Press.
„Das Gesetz regelt Arbeitszeiten, Löhne und Sicherheitsmaßnahmen und schließt somit eine Lücke im rechtlichen Schutz von Arbeitnehmern der Branche“, betonen die Berichterstatter.
Mit dem neuen Gesetz haben belgische Sexarbeiter das Recht, Kunden abzulehnen oder bestimmte Handlungen jederzeit zu beenden.
Darüber hinaus erhalten sie Zugang zu einer umfassenden sozialen Absicherung, darunter:
- Krankenversicherung,
- bezahlter Urlaub,
- Mutterschafts- und Schwangerschaftsgeld,
- Arbeitslosengeld und
- Rentenansprüche.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Angestellten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Dazu gehören die Bereitstellung von Notrufknöpfen, sauberer Bettwäsche, Duschen und Kondomen in den Arbeitsräumen.
Der Schutz gilt allerdings nicht für Personen, die von zu Hause aus arbeiten, oder für Tätigkeiten wie Striptease und Pornografie.